Siedlung Schlossmatte






   

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Betriebsordnung für die Gemeinschaftsräume










I. Grundsätzliches

1. Geltungsbereich:
Diese Betriebsordnung gilt für den grossen Gemeinschaftsraum im Block A1 (für 50 Personen) und den kleinen Gemeinschaftsraum im Block A2 (für 30 Personen).

2. Benützerkreis:
Die Räume können nur von Bewohnern der Siedlung Schlossmatte get werden, für Jugendliche bis 18 Jahre von einer erwachsenen Person, die auch die Verantwortung trägt.
Dies gilt gleichermassen für Veranstaltungen kommerzieller Art (Kurse).
In jedem Falle haben aber offizielle Siedlungsveranstaltungen Priorität gegenüber privaten und kommerziellen Anlässen.

3. Reservation:
Die verantwortliche Person trägt die Reservation auf der beim Eingang zum jeweiligen Raum in einem speziell bezeichneten Briefkasten aufgelegten Reservationsliste ein.
Reservationen für regelmässige Benützungen sind der AG GR (Arbeitsgruppe Gemeinschaftsräume) zum Entscheid vorzulegen.
Die Räume können frühestens ein Jahr im voraus reserviert werden.

4. Hausordnung:
Durch den Betrieb der Gemeinschaftsräume darf der Privatbereich der Siedlungsbewohner nicht beeinträchtigt werden; deshalb vermeiden die Mieter der Gemeinschaftsräume Lärm- und Geruchsbelästigungen.
Reklamationen sind an die AG GR zu richten, die bei Verstössen gegen die Betriebsordnung die weitere Vermietung verweigern kann.
Der Aufenthalt in den Aussenbereichen der Gemeinschaftsräume ist nur bis 22.00 Uhr erlaubt; nachher müssen auch die Fenster geschlossen bleiben.
Die Zufahrt zu den Gemeinschaftsräumen mit Motorfahrzeugen inklusive Mofas ist untersagt.
Nach 22.00 Uhr gelangen die Gäste mit ihren Gastgebern ausschliesslich durch die Einstellhalle zu ihren Fahrzeugen oder zur Postautohaltestelle, um störende Verabschiedungen im Gässli oder auf dem Platz zu vermeiden.
Bei offiziellen Siedlungsanlässen gelten die obenstehenden Einschränkungen nicht.

5. Verantwortung, Haftung:
Bei der Benützung der Räume durch Jugendliche ist die Präsenz der verantwortlichen Person in der Siedlung und die Sicherstellung einer angemessenen Aufsicht eine Selbstverständlichkeit; bei solchen Anlässen ist Alkoholkonsum verboten

Die verantwortliche Person trägt in jedem Falle dafür Sorge, dass der Raum in aufgeräumtem und gereinigtem Zustand (-> Anleitung "Pressbutler"-Putzeimer) verlassen wird und haftet für allfällige Beschädigungen, die der für die Vermietung des entsprechenden Raumes zuständigen Person zu melden sind. Diese kann nötigenfalls eine Nachreinigung verlangen.

II. Gebühren

1. Offizielle Schlossmattanlässe sind gebührenfrei.

2. Die Gemeinschaftsräume können privat wie auch kommerziell stunden- oder halbtageweise gemietet werden. Die Küchenbenützung ist inbegriffen. Es gilt folgende Gebührentabelle (Beschluss der Stockwerkeigentümerversammlung vom 15. Januar 2008, revidiert am 25.3.2014):


privat/Std.

kommerziell /Std.

privat/Halbtag

kommerziell/Halbtag

pro Mal

Kleiner GR

4.-

7.-

15.-  

30.-


Grosser GR

8.-

12.-

25.-

   50.-  


Zusatzheizung
grosser GR




10
Miet nur Geschirr




10
Miete nur Bänke/Tische




5

4-6 Std = 1 Halbtag
ab 7 Std = 2 Halbtage
Keine Kombination zwischen Stunden und Halbtagen.

Offizielle Schlossmatt-Anlässe sowie Sitzungen der Arbeitsgruppen sind gebührenfrei.


3. Der Schlüssel ist unverzüglich nach Ablauf der Mietdauer zurückzugeben; bei verspäteter Abgabe wird die volle Mietdauer berechnet.

III. Verwaltung

1. Die AG GR ist im Auftrage von Verwaltung und Ausschuss Schlossmatte zuständig für Einrichtung, Vermietung, Betrieb und Unterhalt der Gemeinschaftsräume. Sie tritt nach Bedarf zu Sitzungen zusammen, jedoch mindestens einmal pro Rechnungsjahr. Sie konstituiert sich selber.

2. Die AG GR überträgt ihren Mitgliedern folgende Ressorts:
- Vermietung und Verwaltung des grossen Raumes
- Vermietung und Verwaltung des kleines Raumes
(Ansprechperson für die Raummiete, Bereitstellung aller für den Betrieb notwendigen Verbrauchsmaterialien)
- Rechnungsführung für beide Räume
- Vertretung der AG GR gegenüber Verwaltung und Ausschuss

3. Die personelle Zuteilung der Ressorts wird jeweils auf der Schlossmatte-Homepage bekanntgegeben. Die AG GR veranlasst grössere Reparaturen sowie die sporadische gründliche Reinigung der Räume.
Sie stellt der Verwaltung alljährlich rechtzeitig vor der ordentlichen Stockwerkeigentümerversammlung einen kurzen Jahresbericht, Budget und Rechnungsablage zu.
Die Protokolle der AG GR sind der Verwaltung und dem Ausschuss direkt zuzustellen.

Diese Betriebsordnung wurde von der ordentlichen Stockwerkeigentümerversammlung vom 6. Juni 2001 gutgeheissen und anschliessend in Kraft gesetzt.

Sie kann jederzeit via Antrag an die AG GR an einer ordentlichen Stockwerkeigentümerversammlung abgeändert werden.


(18.06.01/ J. Hintermann)       Stand: 15. Januar 2008 / S. Baschung


Stockwerkeigentümergemeinschaft Schlossmatte Hinterkappelen