Siedlung Schlossmatte
 

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Hüttenbau:
An die Kinder der Schlossmatte und deren Eltern

 

Die Wintermonate sind vorbei, die frühsommerlichen Temperaturen locken Jung und Alt ins Freie und fördern Kreativität und Bewegungsfreude.

Die Kinder haben mit viel Eifer und Fantasie östlich des Schlossmattbächleins eine burgähnliche Hütte gebaut, die nun rege benützt wird.

Selber schöpferisch tätig sein, Hand anlegen statt nur Fertigprodukte zu konsumieren, befürworten wir sehr. Das führt auch zu fantasievollen, interessanten Formen des Spielens, bei denen zugleich die Auswirkung des eigenen Tuns erlebt und Selbstverantwortung erfahren werden.

Im Zusammenhang mit diesem Hüttenbau haben sich einige zum Teil folgenschwere Probleme ergeben, die nur mit dem Verständnis der Kinder sowie mit der Hilfe und der unterstützenden Kontrolle der Eltern gelöst werden können – vielleicht nicht nur kurzfristig und auf den Einzelfall bezogen.

So sieht die jetzige Situation aus

  • Östlich des Baches gehört nur ein schmaler Streifen Land als Nutzungsraum zu unserer Siedlung.
    Die angrenzende Wiese hat der Landwirt Herr Baumgärtner von der Gemeinde gepachtet, und sie wird von ihm bewirtschaftet.
  • Der obere Teil der Hütte steht nicht mehr auf „Schlossmatt-Boden“, sondern eben auf „Herrn Baumgärtners Land“.
  • Um zu ihrer Hütte zu gelangen, laufen die Kinder durch Herrn Baumgärtners Wiese, was das Nutzen, Bewirtschaften, bzw. das Mähen erschwert.
  • Im Gras werden von den Kindern in ihrem Spieleifer alle möglichen Gegenstände wie Äste, Steine, sogar Nägel etc. liegen gelassen, was erhebliche Probleme für den Bauern (spitze Gegenstände im Futter sind gefährlich, Eisen im eingelagerten Heu ist eine mögliche Brandquelle) mit sich bringt und sogar tödliche Folgen für seine Tiere haben kann, denn Nägel in Tiermägen führen zu sehr gefährlichen Komplikationen.
  • Die abgelagerten Holz- oder Asthaufen im Bachgebiet dienen Kleintieren (Igel, Kleinvögel wie Zaunkönige oder Goldhähnchen usw.) als Schutzräume. Diese Tiere brauchen Schonung und Ruhe, nicht nur im Winter) – wir haben ihren Lebensraum durch unsere Siedlung eh schon schwer eingeschränkt. Wenn Kinder gelegentlich beim Spiel ein paar Äste wegnehmen und brauchen, ist das schon gut. Aber sie gehören zurück auf den Stapel.

Wir haben die Situation mit Herrn Baumgärtner vor Ort besprochen. Der Landwirt drängte auf das Entfernen der Hütte.
Im gemeinsamen Gespräch haben wir uns für die Kinder eingesetzt und konnten erreichen, dass die ganze Hütte stehen bleiben darf.
Allerdings sind an dieses Entgegenkommen des Bauern einige Bedingungen geknüpft. Wir bitten Sie, liebe Eltern, den Kindern zu helfen, diese Bedingungen einzuhalten, damit die Hütte und damit die Spielmöglichkeiten Bestand haben und der angerichtete Schaden – auch von den Kindern her betrachtet – vertret- und verkraftbar bleibt.

Bedingungen für das weitere Benützen der Hütte

Die Kinder dürfen nur den Bereich vom Bach bis zum Absperrband betreten. Die Absperrung heisst: „Grenze“ zwischen dem „Spielbereich“ und der Wiese des Bauern.

Es dürfen keine Nägel, Schrauben etc. für den Bau verwendet werden.

Liegengelassenes Metall ist in einer gemeinsamen, sorgfältigen Aktion mit den Eltern zu entfernen.

Gleichzeitig werden auch die Stapel von Holz und Ästen wieder in Stand gesetzt.

Sträucher und Bäume dürfen nicht beschädigt werden, weder durch Einschlagen von Nägeln, noch durch Abbrechen oder Absägen von Holz.

Holz und andere Materialien zum Spiel oder Hüttenbau sollten nicht in die Wiese oder den Bach gelangen. Falls es doch geschieht, müssen die Sachen wieder von dort entfernt werden.

Halten die Kinder diese Bedingungen ein, darf die Hütte stehen bleiben.

Wenn nicht, müssen das Bauwerk von den „Erbauerinnen und Erbauern“ entfernt und das Material fachgerecht entsorgt, resp. zurückgebracht werden.
Dies gilt selbstverständlich ebenfalls für den Zeitpunkt, nachdem die Kinder die Hütte nicht mehr nutzen wollen!
„Fachgerecht“ bedeutet insbesondere auch , dass die grossen Kiesel aus dem Bachbett an die richtigen Orte zurückgebracht werden müssen, denn das Bachbett wurde aus funktionalen- und Sicherheitsgründen künstlich mit diesen Steinen ausgelegt.

Da Sie, liebe Eltern, für Ihre Kinder verantwortlich sind, bitten wir Sie, Ihre Verantwortung auch wahr zu nehmen und den Kindern zu helfen, die Regeln einzuhalten.

Wie wäre es z.B. mit einem „Hütten-Plan“, wo Eltern für eine gewisse Zeitspanne die Kontrolle übernehmen, ähnlich wie beim „Sandkasten-Plan“?


Für die Arbeitsgruppe Bach, Peter J. Betts
Für die Arbeitsgruppe Natur und Umgebung, Hedi Wyser
abgestimmt mit dem Ausschuss Schlossmatte

Hinterkappelen, im April 2007

 

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